Alles was Sie über die NIS2-Richtlinie wissen müssen. Verständlich, strukturiert, ohne Fachjargon.
Die 10 wichtigsten Fragen, verständlich beantwortet.
Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security 2) ist eine EU-Richtlinie zur Cybersicherheit. In Deutschland umgesetzt durch das NIS2UmsuCG, in Kraft seit 06.12.2025. Sie betrifft ca. 29.500 Unternehmen direkt und über 200.000 in der Lieferkette.
Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern ODER mehr als 10 Mio. EUR Umsatz, die in einem der 18 kritischen Sektoren tätig sind. Auch kleinere Unternehmen können über die Lieferkette betroffen sein. Unser kostenloser Check prüft das in 2 Minuten.
Art. 21 NIS2 definiert 10 Bereiche:
BSI-Registrierung bis 06.03.2026 (Frist abgelaufen, Nachholen empfohlen). NIS2UmsuCG in Kraft seit 06.12.2025. KRITIS-Dachgesetz (BBK) ab 17.07.2026. Weitere Details finden Sie in unserer Fristen-Übersicht.
Besonders wichtige Einrichtungen: bis 10 Mio. EUR oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes. Wichtige Einrichtungen: bis 7 Mio. EUR oder 1,4% des Jahresumsatzes. Persönliche Geschäftsführer-Haftung ist gesetzlich verankert.
Die Geschäftsführung muss Maßnahmen billigen und überwachen (§38 BSIG). Sie muss an Schulungen teilnehmen und haftet persönlich bei Pflichtverletzung. Unser Schulungsnachweis-Feature hilft dabei.
Sicherheitsvorfälle müssen gemeldet werden:
Ja! Art. 21 Abs. 2 lit. d verpflichtet betroffene Unternehmen, ihre Lieferkette abzusichern. Zulieferer müssen NIS2-Anforderungen nachweisen können, auch wenn sie selbst nicht direkt betroffen sind. Mehr dazu auf unserer Lieferanten-Seite.
Besonders wichtige Einrichtungen (Anhang I, ab 250 MA oder über 50 Mio. EUR): strengere Aufsicht, höhere Bußgelder (bis 10 Mio. EUR / 2%).
Wichtige Einrichtungen (Anhang I+II, ab 50 MA oder über 10 Mio. EUR): Aufsicht nur bei Verdacht, niedrigere Bußgelder (bis 7 Mio. EUR / 1,4%).
NIS2 Pilot hilft bei der Erstorientierung und zeigt Handlungsbedarf. Für eine verbindliche rechtliche Prüfung empfehlen wir einen spezialisierten Berater. Die App kann Ihnen wertvolle Zeit und Kosten bei der Vorbereitung einsparen.
Die wichtigsten Begriffe rund um NIS2, kurz erklärt.
Network and Information Security Directive 2, EU-Richtlinie 2022/2555
NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (Deutschland)
NIS-Gesetz 2024 (Österreich)
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Kritische Infrastrukturen
Business Continuity Management: Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs
Information Security Management System: systematisches Rahmenwerk für IT-Sicherheit
Internationaler Standard für Informationssicherheits-Managementsysteme
Datenschutz-Grundverordnung: EU-weite Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten
11 Sektoren „besonders wichtiger“ Einrichtungen (Energie, Transport, Gesundheit, etc.)
7 weitere Sektoren „wichtiger“ Einrichtungen (Post, Chemie, Lebensmittel, etc.)
Artikel 21 NIS2: definiert die 10 verpflichtenden Maßnahmenkategorien
Geschäftsführer-Pflichten: Billigung, Überwachung und Schulungsnachweis
24h Frühwarnung, 72h Incident-Meldung, 1 Monat Abschlussbericht
Anmeldung beim BSI (Frist 06.03.2026 abgelaufen, Nachholen empfohlen) für betroffene Einrichtungen
Persönliche Haftung der Geschäftsführung bei Pflichtverletzung (§38 BSIG)
Alle wichtigen NIS2-Termine auf einen Blick.
Das NIS-2-Umsetzungsgesetz ist seit Dezember 2025 in Deutschland geltendes Recht.
Das BSI-Registrierungsportal ist seit Januar 2026 aktiv und nimmt Registrierungen entgegen.
Die Frist ist abgelaufen, aber das BSI-Portal ist weiterhin offen. Nachholen dringend empfohlen. Unser BSI-Assistent führt Sie durch den Prozess.
Das KRITIS-Dachgesetz erweitert die Anforderungen auf physische Resilienz kritischer Infrastrukturen.
Welche Branchen sind betroffen? Hier die vollständige Übersicht.
Offizielle Quellen und Referenzen rund um NIS2.
Die BSI-Registrierungsfrist (06.03.2026) ist abgelaufen. Das bedeutet aber nicht, dass es zu spät ist. Eine verspätete NIS2 Registrierung ist deutlich besser als gar keine.
Das BSI-Portal bleibt weiterhin geöffnet und nimmt Registrierungen entgegen. Die Frist war ein Stichtag, kein Abschalten des Systems. Unternehmen, die sich jetzt registrieren, können den Prozess also weiterhin durchführen.
Bußgelder könnten theoretisch verhängt werden, doch das BSI setzt nach bisherigen Erfahrungen auf einen kooperativen Ansatz. Wer zeitnah handelt und die Registrierung nachholt, kann das Risiko einer Sanktion deutlich reduzieren. Entscheidend ist, dass Sie den Prozess jetzt aktiv angehen.
Klären Sie zunächst, ob Ihr Unternehmen überhaupt unter NIS2 fällt. Die Kriterien sind Mitarbeiterzahl, Umsatz und Branche. Unser kostenloser Online-Check gibt Ihnen in wenigen Minuten eine erste Einschätzung.
Melden Sie sich im BSI-Portal an und führen Sie die Registrierung durch. Das Portal ist weiterhin aktiv. Unser BSI-Registrierungs-Assistent in der App führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.
Beginnen Sie mit den 10 Maßnahmenkategorien nach Art. 21. Priorisieren Sie Risikoanalyse, Incident-Management und Lieferkettensicherheit. Ein Reifegrad-Assessment zeigt Ihnen, wo der größte Handlungsbedarf besteht.
Erstellen Sie Nachweise für Ihre NIS2-Compliance: Policies, Risikoanalysen, Schulungsnachweise und einen Audit-Trail. Eine lückenlose Dokumentation kann bei einer späteren Prüfung zeigen, dass Sie den Prozess aktiv verfolgen.
Informieren Sie Ihre Zulieferer über die NIS2-Anforderungen. Auch Unternehmen, die nicht direkt betroffen sind, können über die Lieferkette in die Pflicht genommen werden. Nutzen Sie dafür unseren Lieferanten-Fragebogen.
Kostenloser Online-Check in wenigen Minuten. Keine Registrierung nötig.
Zum CheckBSI-Registrierungs-Assistent, Reifegrad-Assessment und Dokumentation in einer App.
Im App Store ansehenHinweis: Diese Informationen dienen der Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Einschätzung zu Bußgeldern und behördlichem Vorgehen kann sich ändern. Für eine verbindliche Beurteilung Ihrer Situation wenden Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt.
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