NIS2-Registrierung: Nachholen möglich
NIS2UmsuCG · Registrierungspflicht beim BSI

NIS2-Frist verpasst?
Nachholen ist der richtige Schritt

Die Registrierungsfrist beim BSI ist am 6. März 2026 abgelaufen. Nach Medienberichten haben tausende betroffene Unternehmen sie verpasst. Die gute Nachricht: Die Registrierung lässt sich nachholen. Das ist deutlich besser, als weiter abzuwarten.

06.03.
Frist abgelaufen
~29.500
betroffene Firmen
§ 30
BSIG Maßnahmen

Die Lage, nüchtern betrachtet

Das NIS2-Umsetzungsgesetz gilt seit dem 6. Dezember 2025. Betroffene Unternehmen mussten sich innerhalb von drei Monaten über das BSI-Portal registrieren, also bis zum 6. März 2026. Nach Medienberichten unter Berufung auf BSI-Schätzungen hat ein erheblicher Teil der rund 29.500 betroffenen Unternehmen diese Frist verpasst.

Seit Fristablauf kann das BSI die Registrierung mit Zwangsgeldern durchsetzen. Die versäumte Registrierung ist zudem ein eigenständiger Verstoß, für den ein Bußgeldrahmen von bis zu 500.000 € gilt (§ 65 BSIG). Für Verstöße gegen die materiellen Pflichten reichen die Rahmen weiter: für besonders wichtige Einrichtungen bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, für wichtige Einrichtungen bis zu 7 Mio. € oder 1,4 %. Die Geschäftsleitung haftet nach dem BSIG zudem persönlich für die Einhaltung der Pflichten.

Wichtig ist die Einordnung: Eine verspätete Registrierung ist ein lösbares Problem. Wer jetzt strukturiert nachzieht, reduziert das Risiko. Wer weiter abwartet, vergrößert es.

Drei Schritte, die jetzt zählen

SCHRITT 1

Betroffenheit sauber klären

Nicht jedes Unternehmen ist betroffen. Entscheidend sind Sektor (18 Sektoren nach Anhang I und II) und Größe (ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Mio. € Jahresumsatz). Der kostenlose Betroffenheits-Check führt in acht Fragen durch die Kriterien und zeigt eine erste Einschätzung.

Kostenlosen Check starten
SCHRITT 2

Registrierung beim BSI nachholen

Die Registrierung erfolgt über das Online-Portal des BSI und ist weiterhin möglich. Das BSI hat angekündigt, verspätete Registrierungen bis zum 31. Juli 2026 zu dulden und in diesem Zeitraum von Durchsetzungsmaßnahmen abzusehen. Das ist eine behördliche Nichtverfolgung, keine Verlängerung der gesetzlichen Frist. Auch danach bleibt die Nachregistrierung möglich und empfohlen.

Benötigt werden u. a. Angaben zur Einrichtung, zum Sektor und Ansprechpartner. Der BSI-Registrierungs-Assistent in NIS2 Pilot (im NIS2-Ready-Paket) führt Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben, damit beim Ausfüllen nichts fehlt.

SCHRITT 3

Die zehn Maßnahmen nach § 30 BSIG strukturiert angehen

Mit der Registrierung ist es nicht getan: Risikoanalyse, Incident-Response, Business Continuity, Lieferkettensicherheit, MFA und weitere Maßnahmen sind umzusetzen und gegenüber dem BSI nachweisbar zu machen. Der Reifegrad-Check in NIS2 Pilot zeigt, wo Ihr Unternehmen steht und welche Lücken zuerst geschlossen werden sollten (Basis-Version kostenlos, vollständige Analyse in den bezahlten Paketen).

Häufige Fragen

Drohen jetzt sofort Bußgelder?

Das BSI hat angekündigt, verspätete Registrierungen bis zum 31. Juli 2026 zu dulden und in diesem Zeitraum von Maßnahmen abzusehen. Danach kann es Zwangsgelder festsetzen; daneben existiert der Bußgeldrahmen des BSIG. Ob und wie im Einzelfall vorgegangen wird, lässt sich nicht pauschal vorhersagen. Eine zügige, vollständige Nachregistrierung dürfte das Risiko in jedem Fall deutlich reduzieren und dokumentiert den guten Willen.

Wir sind unsicher, ob wir überhaupt betroffen sind.

Das geht vielen so. Die Betroffenheitsprüfung über Sektoren und Schwellenwerte ist der sinnvollste erste Schritt. Der kostenlose Check in der App führt durch die Kriterien. Bei Grenzfällen (z. B. Konzernstrukturen, Lieferkettenrollen) empfiehlt sich ergänzend eine rechtliche Prüfung.

Was kommt nach der Registrierung auf uns zu?

Drei Pflichtenkreise: die zehn Risikomanagement-Maßnahmen nach § 30 BSIG, die Meldepflichten bei erheblichen Sicherheitsvorfällen (24 h Frühwarnung, 72 h Meldung, ein Monat Abschlussbericht) und Nachweispflichten gegenüber dem BSI. Dazu kommt die regelmäßige Schulungspflicht der Geschäftsleitung nach § 38 BSIG.

In zwei Minuten Klarheit

Der Betroffenheits-Check zeigt kostenlos, ob NIS2 für Ihr Unternehmen relevant sein könnte, und der Reifegrad-Check zeigt, wo Sie stehen.

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Wichtiger Hinweis: Diese Seite und die App dienen ausschließlich der ersten Orientierung und ersetzen keine rechtliche oder fachliche Beratung. Die Ergebnisse sind unverbindlich und ohne Gewähr. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt oder IT-Sicherheitsberatung. Stand: Juli 2026 · NIS2UmsuCG.